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   VG Hamburg, 04.03.1999 - 10 VG 5392/98   

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VG Hamburg, 04.03.1999 - 10 VG 5392/98 (https://dejure.org/1999,43002)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.1999 - 10 VG 5392/98 (https://dejure.org/1999,43002)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 1999 - 10 VG 5392/98 (https://dejure.org/1999,43002)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 09.07.2003 - 4 Bs 236/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion,

    Vielmehr bestimmt die gesetzliche Regelung lediglich, dass er bis zu einer vollziehbaren Versagung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AuslG) nicht abgeschoben werden darf (so auch HessVGH, Beschluss vom 27.5.1997, InfAuslR 1997 S. 367, 368, Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 4.3.1999, 10 VG 5392/98; a.A. - jedoch ohne weitere Begründung - VGH Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 31.8.1992, EZAR 040 Nr. 2 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999, 11 B 10148/99, juris, DÖV 1999 S. 968 nur LS).
  • VG Stade, 28.06.2004 - 6 B 962/04

    Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung eines ausreisenden

    Dies folgt schon daraus, dass das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bereits kraft Gesetzes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) eintritt und das Vorhandensein oder das Fehlen einer entsprechenden behördlichen Feststellung auf die Rechtslage ohne Einfluss bleibt (VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 1009 - 5 G 1382/97 (3) - AuAS 1998, 221; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2002 - 24 L 2837/02 - InfAuslR 2002, 431; a. A. VG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1999 - 10 VG 5392/98, zitiert nach juris).
  • VG Stade, 13.07.2004 - 6 B 1071/04

    Voraussetzungen für die Erteilung und das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis;

    Das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis tritt bereits kraft Gesetzes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) ein und das Vorhandensein oder das Fehlen einer entsprechenden behördlichen Feststellung bleibt auf die Rechtslage ohne Einfluss (VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 1009 - 5 G 1382/97 (3) - AuAS 1998, 221; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2002 - 24 L 2837/02 - InfAuslR 2002, 431; a. A. VG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1999 - 10 VG 5392/98, zitiert nach juris).
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