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VG Hamburg, 04.03.1999 - 10 VG 5392/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 09.07.2003 - 4 Bs 236/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion, …
Vielmehr bestimmt die gesetzliche Regelung lediglich, dass er bis zu einer vollziehbaren Versagung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AuslG) nicht abgeschoben werden darf (so auch HessVGH, Beschluss vom 27.5.1997, InfAuslR 1997 S. 367, 368, Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 4.3.1999, 10 VG 5392/98; a.A. - jedoch ohne weitere Begründung - VGH Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 31.8.1992, EZAR 040 Nr. 2 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999, 11 B 10148/99, juris, DÖV 1999 S. 968 nur LS). - VG Stade, 28.06.2004 - 6 B 962/04
Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung eines ausreisenden …
Dies folgt schon daraus, dass das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bereits kraft Gesetzes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) eintritt und das Vorhandensein oder das Fehlen einer entsprechenden behördlichen Feststellung auf die Rechtslage ohne Einfluss bleibt (VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 1009 - 5 G 1382/97 (3) - AuAS 1998, 221; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2002 - 24 L 2837/02 - InfAuslR 2002, 431; a. A. VG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1999 - 10 VG 5392/98, zitiert nach juris). - VG Stade, 13.07.2004 - 6 B 1071/04
Voraussetzungen für die Erteilung und das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; …
Das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis tritt bereits kraft Gesetzes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) ein und das Vorhandensein oder das Fehlen einer entsprechenden behördlichen Feststellung bleibt auf die Rechtslage ohne Einfluss (VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 1009 - 5 G 1382/97 (3) - AuAS 1998, 221; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2002 - 24 L 2837/02 - InfAuslR 2002, 431; a. A. VG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1999 - 10 VG 5392/98, zitiert nach juris).